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   BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06   

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https://dejure.org/2007,10934
BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06 (https://dejure.org/2007,10934)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2007 - 1 B 271.06 (https://dejure.org/2007,10934)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2007 - 1 B 271.06 (https://dejure.org/2007,10934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Folgen einer Vermengung der Ausführungen zu den Zulassungsgründen in unübersichtlicher, ungegliederter, unklarer, kaum auflösbarer Weise mit Einlassungen zu irrevisiblen Fragen; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 96; VwGO § 86 Abs. 1
    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Verfahrensmangel, Anhörung, Berufungsgericht, Berufung, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Der Darstellung der Beschwerde ist lediglich zu entnehmen, dass das Berufungsgericht - aus Sicht der Beschwerde - die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren nach § 130a VwGO unzutreffend angewendet haben soll, nicht aber - wie es für eine Divergenzrüge erforderlich wäre , dass das Berufungsgericht einen abstrakten, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechenden Rechtssatz aufgestellt hat (vgl. das auch von der Beschwerde genannte Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - NVwZ 2004, 1377).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Zwar trifft es zu, dass das Gericht die hier erheblichen medizinischen (psychotraumatologischen und psychotherapeutischen) Fachfragen grundsätzlich nicht aus eigener Sachkunde und ohne Zuhilfenahme fachärztlichen Sachverstands beurteilen darf (vgl. den von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - InfAuslR 2006, 485).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    3 Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss demzufolge eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten und ein Mindestmaß an Geordnetheit des Vorbringens erkennen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 und vom 21. Februar 2006 - BVerwG 1 B 108.05 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 1 B 218.02

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Denn die Beschwerde legt nicht dar, dass das Berufungsgericht auf die Glaubwürdigkeit der Klägerin oder die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben abgestellt hat und deshalb nicht hätte entscheiden dürfen, ohne sich von der bereits in erster Instanz angehörten Klägerin einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (vgl. hierzu im Einzelnen den von der Beschwerde selbst zitierten Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 1 B 218.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 328 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 108.05

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe in der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    3 Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss demzufolge eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten und ein Mindestmaß an Geordnetheit des Vorbringens erkennen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 und vom 21. Februar 2006 - BVerwG 1 B 108.05 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 4 B 122.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 99).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts lässt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 6. September 1983 - 1 BvR 237/83 - SozR 1500 § 160a SGG Nr. 48).
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